Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 2013):
§1 Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.
§2 Aufstellen von Dwbm
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, dass:
1. der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
2. der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),
3. im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.
§3 Behandlung der Beleuchtung
Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.
§4 Aufführen von Krippenspielen und
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte oder scheinheilige Beschäftigte
Die Rollen der Heiligen Drei Könige können auch von Beschäftigten mit dunklem Haupthaar, gebräunter Gesichtshaut und starkem, unverständlichem Akzent übernommen werden.
Bei der Besetzung der Rollen ist der Personalrat (PR), bei der Besetzung der Rolle „Kind“ mit einem Jugendlichen die Jugendvertretung und bei der Rolle „Maria“ die Frauenbeauftragte zu beteiligen.
§ 5 Absingen von Weihnachtsliedern
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.
Über den Ablauf der Veranstaltung ist eine Niederschrift zu fertigen und dem PR zur Aufnahme in das ZBDI zuzusenden. Aus Gründen des Datenschutzes sind in dieser Niederschrift die Namen der Personen, welche die Rollen „Esel und Schafe“ bzw. „Heilige Drei Könige“ übernommen haben, auf Wunsch unkenntlich zu machen.
Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.
Die verfassungsmäßigen Rechte der Bundesbürger und die Gleichstellungsgrundsätze sind gewahrt.
Im Auftrag
Müller-Lüdenscheidt
(gefunden, so oder ähnlich, auf diversen Seiten, z.B. hier und hier)
Haha. Ich schmeiss mich weg vor Lachen. Sowas gibt’s doch auch nur im deutschen Sprachraum, oder?
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