Beim Wordcamp letzten Samstag in Jena erlebte ich zwei interessante Sessions zum Thema „Bloggen und Recht“. Henning Krieg, ein Rechtsanwalt, brachte es fertig, dieses „trockene“ Thema in zwei kurzweilige Stunden zu packen und dabei eine Menge an Informationen weiterzugeben. Wer zum Beispiel ein Impressum braucht und was hineingehört. Hilfreich ist dieser Link, hier finden sich weitere Infos zu diesem Thema. Sehr ausführlich sprach er über das Uhrheberrecht, was man bloggen darf und was nicht. Nun, dass man nicht einfach Leute fotografieren und diese Fotos online stellen darf, ist eigentlich klar. Groß die Aufregung wegen möglicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte z.B. bei google street view. Aber das ich eigentlich noch nicht mal ein Haus fotografieren darf, weil man dadurch ein Urheberrecht verletzt, war mir dann doch neu. Zum Fotorecht gibt es hier Informationen: www.law-blog.de . Amüsant waren die Beispiele der aktuellen Rechtssprechung zu Beleidigungen und Henning Krieg gab dazu den Tipp: „Überlegen Sie sich: Was würde Mutti dazu sagen?!“
Hier noch ein paar Fotos von verschiedenen Sessions:
Vielen Dank an die Organisatoren und auch an die Sponsoren, die dies alles möglich gemacht haben! Ich hoffe auf ein nächstes Mal!
Hallo Isabella,
schön, dass die Session Dir gefallen hat! In Sachen „Fotos von Gebäuden“ gibt es da vielleicht nur ein kleines Mißverständnis: aufgrund der so genannten „Panoramafreiheit“ darf man Gebäude, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, durchaus fotografieren. Beispielsweise in der Wikipedia findest Du hierzu eine kleine Erläuterung: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
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