Es ist ein länger als 50 Meter tiefgangbehindertes Maschinenfahrzeug in Fahrt! Links bei Nacht, rechts tagsüber! Aber: Im deutschen Küstenmeer gibt es keine tiefgangbehinderten Fahrzeuge; sie gelten als manövrierbehinderte Fahrzeuge! (§2 Abs.1 Ziff. 13 SeeSchStrO) Hier nochmal das Foto:
(Ich habe mir ein Modell der Lichterführung und Signalkörper nach der KVR und SeeSchStrO gebastelt, in der Hoffnung, es mir dadurch einzuprägen! Jetzt schiebe ich die Schnipsel hin und her und kann so zum Beispiel den Unterschied zwischen einem fischenden Trawler und einem nicht trawlenden Fischer lernen! – Das braucht jeder!)
