§ 1 Alle Biber benötigen eine Baugenehmigung.
§ 2 Zugvögel haben vor Grenzüberflug gültige Reisedokumente vorzulegen.
§ 3 Weinbergschnecken brauchen ab sofort einen festen Wohnsitz.
§ 4 Nacktschnecken dürfen sich nur in ausgewiesenen FKK -Bereichen aufhalten.
§ 5 Flusskrebse brauchen einen gültigen Waffenschein.
§ 6 Kuckucke sind zur Alimente- Zahlungen verpflichtet.
§ 7 Laubbäume müssen sich um ihre eigene Biomüllabfuhr kümmern.
§ 8 Nagetiere dürfen bei der Nahrungsaufnahme keine Krümel hinterlassen.
§ 9 Alle Tiere müssen ihre eigenen Kothaufen entfernen.