Gesetzliche Änderungen für die Tierwelt

§ 1 Alle Biber benötigen eine Baugenehmigung.

§ 2 Zugvögel haben vor Grenzüberflug gültige Reisedokumente vorzulegen.

§ 3 Weinbergschnecken brauchen ab sofort einen festen Wohnsitz.

§ 4 Nacktschnecken dürfen sich nur in ausgewiesenen FKK -Bereichen aufhalten.

§ 5 Flusskrebse brauchen einen gültigen Waffenschein.

§ 6 Kuckucke sind zur Alimente- Zahlungen verpflichtet.

§ 7 Laubbäume müssen sich um ihre eigene Biomüllabfuhr kümmern.

§ 8 Nagetiere dürfen bei der Nahrungsaufnahme keine Krümel hinterlassen.

§ 9 Alle Tiere müssen ihre eigenen Kothaufen entfernen.

 

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