Herz u. Scherz Silvesterzeitung 1980/81

In meiner Kiste fand ich eine handgeschriebene, liebevoll gestaltete „Silvesterzeitung“, 9 Seiten. 2 Seiten davon sind „Anzeigen“ meiner Klassenkameraden. Meine Schrift ist es nicht, meine Fehler auch nicht, doch habe ich ganz bestimmt mit daran „gearbeitet“. Das Motto: „Wenns knallt und kracht – Silvesternacht“ Ich sichere mir mal hier die Festordnung:

§ 1 Die Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.

§ 2 Der Eintritt in die Festräume ist nur durch die Tür gestattet, und zwar mit dem Gesicht nach vorn.

§ 3 Falls es regnet findet die Weihnachtsfeier bei schlechtem Wetter statt. Schirme. Spazierstöcke, Schwiegermütter und andere gefährliche Gegenstände sind zu Hause zu lassen.

§ 4 Benehmen sie sich wie zu Hause, denn es sieht jeder gern, wenn sie aus der Rolle fallen.

§ 5 Für Antialkoholiker und Nichtraucher sind reservierte Plätze im Freien vorgesehen.

§ 6 Heimliches Trinken ist verboten, bei uns wird nur unheimlich gesoffen.

§ 7 Auf dem Nachhauseweg lasse man sich nicht von schiefen Häusern, verwackelten Laternen und krummen Straßen beeindrucken.

Bei Nichteinhaltung der Festordnung muß mit einer Strafe von 13 Tagen Schulverbot gerechnet werden.

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